Hallo, ein interessantes Urteil des LG. Das Urteil kann durchaus kritisch gesehen werden. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass ein anderes Gericht aufgrund des Logos und des Slogans von einer Impressumspflicht ausgegangen wäre. Zumal die Website ja offensichtlich im Zusammenhang und in Vorbereitung einer geschäftlichen Tätigkeit auf der Domain aufgesetzt wurde. Hier wird die Sache auch eher kristisch gesehen.
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